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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Die, in den AGB's, verwendeten Bezeichnungen von KlientenInnen und BeraterInnen sind im geschlechtsneutralen Sinne zu verstehen und beabsichtigen keinerlei geschlechtsspezifische Diskriminierung.Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens TRAINING&EVENT" sind integrierende Bestandteile von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Berater des genannten Unternehmens im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln verschiedenster Beratungstätigkeiten zum Gegenstand haben sowie Vorraussetzung der Konsumation von Dienstleistungen wie private Beratungen, Seminare und alle anderen Veranstaltungen unter der Federführung des Unternehmens TRAINING&EVENT und dessen Mitarbeitern.
  2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
  3. Das Unternehmen TRAINING&EVENT, Gerhard Krieger, ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.
  4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
  6. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
  7. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen TRAINING&EVENT bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.
  8. Dem Unternehmen TRAINING&EVENT verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.
    1. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des Unternehmens TRAINING&EVENT sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
  9. Haftung
    1. Das Unternehmen TRAINING&EVENT und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung verschiedenster Beratungstätigkeiten. Es haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.
    2. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb eines Monats, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben gerichtlich geltend gemacht werden.
    3. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Unternehmens zur Datenverarbeitung , eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
  10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
    1. Die ständigen Mitarbeiter des Unternehmens TRAINING&EVENT und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber, sämtliche Daten privater und geschäftlicher Natur, als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
    2. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann das Unternehmen TRAINING&EVENT schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
    3. Das Unternehmen darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
    4. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
    5. Das Unternehmen TRAINING&EVENT ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. TRAINING&EVENT gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
  11. Seminare:
    1. Seminaranmeldungen zu ausgeschriebenen Seminaren:Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird telefonisch, schriftlich oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, wird nach erfolgter Buchung eine Anzahlung in Höhe von 100.- € auf folgendes Konto fällig:TRAINING&EVENT BIC: RLBBAT2E027, IBAN: AT32 3302 7000 0242 9751.Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn ist der gesamte Betrag sofort fällig.Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls nicht anders angegeben.
    2. Stornierung/Rücktritt:
      bis zum 30.Tag vor Seminarbeginn........................20% des Seminarpreises
      vom 29.-05.Tag vor Seminarbeginn......................50% des Seminarpreises
      vom 05.Tag bis Seminarbeginn bzw. bei Nichtabmeldung ........................... 100% des Seminarpreises

    3. Wir behalten uns die Absage des Seminars, bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl bis zu 8 Tage vor Seminarbeginn und Ersatztermine anzubieten, vor. Der einbezahlte Betrag wird auf Wunsch sofort zurückerstattet oder kann für ein anderes Seminar von TRAINING&EVENT angerechnet werden. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
    4. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
    5. Nimmt der Teilnehmer gewisse Leistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.
    6. Jeder Teilnehmer sichert zu, die für das ausgewählte Seminar notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, zur Teilnahme eines erwachsenengerechten Seminars mitzubringen.
    7. Die TeilnehmerInnen besuchen die Seminare eigenverantwortlich, können aus eventuellen Folgen keine Ansprüche aus TRAINING&EVENT Seminaren ableiten und tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit die Verantwortung.
    8. Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt TRAINING&EVENT keinerlei Haftung.
    9. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
    10. Der Teilnehmer hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Trainers zu befolgen und Überforderung selbst zu verhindern.
    11. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Outdoor Aktivitäten notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Übung oder Seminarteilnahme auszuschließen bzw. das Seminar abzubrechen. Dem Trainer bleibt es vorbehalten, das Seminarprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Jeder Teilnehmer hat selbst für geeignete Bekleidung und Schuhwerk zu sorgen.
    12. Die Grundstückseigner, auf deren Grundstücke die Outdoorübungen stattfinden, sind für eventuelle Schäden oder Verletzungen, ebenso wie das Unternehmen T&E mit allen Mitarbeitern, schad- und klaglos zu halten. Die eigene Einschätzung der Zumutbarkeit und resultierender Teilnahme erfolgt auf Basis Freiwilligkeit. T&E übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, die aus Übungen hervorgehen. Der Abschluss einer speziellen Unfallversicherung wird empfohlen.
    13. Die zeitliche Dauer einer Veranstaltung / Übung lässt sich nicht konkret vorausbestimmen. Angeführte Zeiten sind daher als Richtzeiten zu verstehen. TRAINING&EVENT übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
    14. Die An- und Abreisen zu den Seminarveranstaltungen erfolgen privat. Personentransporte sind nicht Teil des Programms von TRAINING&EVENT. Das Unternehmen übernimmt daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden im Zuge der An- und Abreise, ebenso bei Seminaren, die im Ausland stattfinden.
  12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Unternehmens.
    3. Für Streitigkeiten ist das örtlich zuständige Gericht am Unternehmensstandort 2540 Bad Vöslau zuständig.
  13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
    Bad Vöslau, 25 02 2008 




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